AHV 2027: Renten und Mindestbeiträge steigen

Der Bundesrat hat die Anpassung der AHV- und IV-Renten per 1. Januar 2027 beschlossen. Die Renten steigen um 1.59%. Für Unternehmen bedeutet das: Lohnprogramme, Budgets und Vorsorgeplanungen müssen vor dem Jahreswechsel aktualisiert werden.

Minimalrente: Die volle einfache AHV-Minimalrente steigt von 1'260 auf 1'280 Franken pro Monat.

Maximalrente: Die volle einfache AHV-Maximalrente steigt von 2'520 auf 2'560 Franken pro Monat.

Mindestbeitrag: Der Mindestbeitrag für AHV, IV und EO für Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige steigt von 530 auf 541 Franken pro Jahr.

Grundlage der Erhöhung ist der sogenannte Mischindex – der Durchschnitt aus Lohn- und Preisentwicklung. Der Bundesrat prüft die Rentenhöhe in der Regel alle zwei Jahre und orientiert sich dabei an diesem Index. Die Anpassung ist damit keine politische Einzelentscheidung, sondern folgt einem festen Mechanismus.

Was Sie als Arbeitgeber jetzt tun sollten: Prüfen Sie, ob Ihre Lohnsoftware die neuen Werte für das Abrechnungsjahr 2027 übernommen hat. Bei Bexio und Abacus erfolgt die Aktualisierung üblicherweise über ein Update – kontrollieren Sie das vor dem ersten Lohnlauf im Januar. Rückwirkende Korrekturen von Sozialversicherungsbeiträgen sind aufwendig und führen zu Differenzen in den Jahresabrechnungen.

Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige sollten die höhere Beitragsrechnung in der Liquiditätsplanung berücksichtigen. Wer Beiträge akonto bezahlt, erhält die Anpassung in der Regel automatisch von der Ausgleichskasse mitgeteilt.

Weitere Grenzwerte – etwa in der zweiten Säule oder bei der Säule 3a – gibt der Bund separat bekannt. Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald die definitiven Zahlen für 2027 vorliegen.

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