Die Steuererklärung im Kanton Bern bietet zahlreiche Abzugsmöglichkeiten, die viele Steuerpflichtige nicht kennen. Mit den richtigen Strategien können Sie Ihre Steuerlast erheblich senken.
Tipp 1: Berufsauslagen vollständig deklarieren – Fahrtkosten, Verpflegungsmehrkosten und Berufskleidung können abgezogen werden. Im Kanton Bern gelten spezifische Pauschalen, die oft höher sind als die tatsächlichen Kosten.
Tipp 2: Weiterbildungskosten geltend machen – Bis zu 12'000 CHF pro Jahr können für berufsbezogene Weiterbildungen abgezogen werden. Dazu zählen Kursgebühren, Lehrmittel und Reisekosten.
Tipp 3: Säule 3a optimal nutzen – Der maximale Abzug beträgt 2026 für Angestellte mit Pensionskasse 7'258 CHF. Für Selbständige ohne Pensionskasse sind es bis zu 20% des Nettoerwerbseinkommens, maximal 36'288 CHF.
Tipp 4: Liegenschaftsunterhalt strategisch planen – Werterhaltende Renovationen können vollständig abgezogen werden. Planen Sie grössere Renovationen auf mehrere Steuerjahre verteilt, um die Progression zu brechen.
Tipp 5: Krankheitskosten und Versicherungsprämien – Im Kanton Bern können Krankheits- und Unfallkosten abgezogen werden, soweit sie 5% des Reineinkommens übersteigen.
Tipp 6: Spenden und Zuwendungen abziehen – Spenden an gemeinnützige Organisationen mit Sitz in der Schweiz sind bis zu 20% des Reineinkommens abzugsfähig. Bewahren Sie alle Spendenquittungen auf.
Tipp 7: Schuldzinsen nicht vergessen – Zinsen auf Hypotheken, Privatkrediten und Kontokorrent können vollständig abgezogen werden. Achten Sie darauf, dass die Zinsbescheinigungen vollständig vorliegen.
Unsere Steuerexperten bei der Haus der Finanzen GmbH kennen alle kantonalen Besonderheiten und sorgen dafür, dass Sie keinen Franken zu viel bezahlen.