Am 1. Oktober 2026 tritt das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG) in Kraft. Es verpflichtet Schweizer Gesellschaften, die hinter ihnen stehenden natürlichen Personen – die wirtschaftlich Berechtigten – einem neuen eidgenössischen Register zu melden. Für viele KMU ist das die erste echte Compliance-Pflicht seit der Einführung des Aktienbuchs für Inhaberaktien.
Das Register ist nicht öffentlich. Einsicht erhalten ausschliesslich Behörden sowie – in eingeschränktem Umfang – Finanzintermediäre, die dem Geldwäschereigesetz unterstehen. Wer eine Gesellschaft im Handelsregister nachschaut, sieht die gemeldeten Angaben also nicht. Das unterscheidet die Schweizer Lösung von den öffentlichen Registern mancher EU-Staaten.
Wer gilt als wirtschaftlich berechtigt? Gemeldet wird jede natürliche Person, die direkt oder indirekt, allein oder in gemeinsamer Absprache mit anderen, mindestens 25% des Kapitals oder der Stimmrechte hält – oder die Gesellschaft auf andere Weise kontrolliert. Entscheidend ist die wirtschaftliche Realität, nicht der Handelsregisterauszug: Auch Treuhandverhältnisse, Aktionärbindungsverträge und mehrstufige Holdingstrukturen müssen durchgerechnet werden. Lässt sich keine solche Person bestimmen, tritt an deren Stelle das oberste Leitungsorgan.
Wer ist verantwortlich? Die Meldung ist Sache des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans, konkret seiner vorsitzenden Person. Bei der AG ist das der Präsident des Verwaltungsrats, bei der GmbH der Vorsitzende der Geschäftsführung. Die Pflicht lässt sich nicht an den Treuhänder delegieren – wir können die Abklärung und die Dokumentation vorbereiten, verantwortlich bleibt das Organ.
Fristen für bestehende Gesellschaften: Sie laufen ab dem 1. Oktober 2026 und sind nach Rechtsform und Revisionspflicht gestaffelt. Aktiengesellschaften mit ordentlicher Revision haben 3 Monate, andere Gesellschaften mit ordentlicher Revision 4 Monate, Aktiengesellschaften ohne ordentliche Revision 5 Monate und alle übrigen Gesellschaften 6 Monate Zeit. Die längste Frist endet damit am 31. März 2027.
Achtung bei Handelsregisteränderungen: Melden Sie nach dem 1. Oktober 2026 erstmals eine Änderung beim Handelsregister an – etwa einen Organwechsel oder eine Statutenanpassung –, kann dies eine verkürzte Frist von einem Monat auslösen. Planen Sie die Meldung ans Transparenzregister deshalb mit, wenn ohnehin eine Handelsregisteranmeldung bevorsteht.
Neu gegründete Gesellschaften melden innert einem Monat nach dem Eintrag im Handelsregister. Danach gilt dieselbe Frist für jede Änderung: Wechselt ein wirtschaftlich Berechtigter oder verschieben sich die Beteiligungen über die 25%-Schwelle, ist die Meldung innert eines Monats nachzuführen. Das Register ist also kein einmaliges Formular, sondern ein laufend zu pflegender Datenstand.
Ausnahmen: Börsenkotierte Gesellschaften sind von der Meldepflicht befreit, ebenso deren Tochtergesellschaften, soweit die Beteiligung mindestens 75% des Kapitals oder der Stimmen beträgt. Befreit sind zudem Einrichtungen der beruflichen Vorsorge sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Sanktionen: Wer die Meldung unterlässt, trägt die Kosten der behördlichen Abklärung. Bei vorsätzlicher Verletzung der Pflichten droht zusätzlich eine Busse. Wer die Abklärung sauber dokumentiert und fristgerecht meldet, hat nichts zu befürchten – wer die Pflicht einfach ignoriert, schon.
Was Sie jetzt vorbereiten sollten: Erstens die Beteiligungsverhältnisse lückenlos erheben, inklusive indirekter Beteiligungen über Holdings und allfälliger Treuhandverhältnisse. Zweitens die Belege zusammenstellen – Aktienbuch, Anteilbuch, Kaufverträge, Aktionärbindungsverträge. Drittens intern festlegen, wer Änderungen künftig erkennt und meldet, damit die Monatsfrist nicht verstreicht. Viertens prüfen, ob eine Ausnahme greift.
Besonders aufwendig wird es bei verschachtelten Strukturen, Familiengesellschaften mit vielen Kleinbeteiligungen und bei Gesellschaften, deren Anteilbuch über Jahre nicht nachgeführt wurde. Hier lohnt es sich, früh zu beginnen – nicht erst im März 2027.
Die Haus der Finanzen GmbH unterstützt KMU bei der Abklärung der wirtschaftlich Berechtigten, bei der Dokumentation und bei der Nachführung des Anteilbuchs. Melden Sie sich für ein kostenloses Erstgespräch – wir prüfen, welche Frist für Ihre Gesellschaft gilt und was konkret zu erheben ist.